Zur neuen Bemessung des Grundsteuerwerts (vorher Einheitswert)
erhalten Sie die Auforderung vom Finanzamt die Erklärung zur Feststellung
des Grundsteuerwerts. Bitte beachten Sie, dass die neue Grundsteuer aber erst ab
dem 01.01.2025 angewendet wird und dass die Festsetzungsbescheid vss. am 10/2024 zugestellt werden.
Weitere informationen finden Sie hier:
www.grundsteuerreform.de
www.geoportal.de